Genehmigung durch die Schulbehörde
Die Schulbehörde ist für die Jahresrechnung der Volksschulgemeinde verantwortlich und hat diese am 3. April 2025 genehmigt.
Antrag zur Genehmigung durch die Stimmbürger
Die Schulbehörde beantragt die Jahresrechnung 2023 zu genehmigen und den Ertragsüberschuss von CHF 400'900.83 dem freien Eigenkapital zuzuweisen.
Gewinnverwendung
Die Schulbehörde schlägt eine zusätzliche nicht budgetierte Zuweisung von CHF 110'000 in den Fonds für Baufolgekosten vor. Diese wurde in der vorliegenden Rechnung bereits verbucht. Der Ertragsüberschuss wird dem zweckfreien Eigenkapital zugewiesen. Das Eigenkapital erhöht sich dadurch um CHF 400'900.83 auf CHF 7'492'809.28.