Bericht der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission zur Jahresrechnung 2025
An die Gemeindeversammlung der Volksschulgemeinde Kemmental
Als Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission haben wir die Jahresrechnung der Volks-schulgemeinde Kemmental, bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung, Investitionsrechnung, Geld-flussrechnung und Anhang, für das am 31. Dezember 2025 abgeschlossene Rechnungsjahr geprüft.
Verantwortung der Schulbehörde
Die Schulbehörde ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den kantonalen und kommunalen rechtlichen Vorschriften verantwortlich. Diese Verantwortung bein-haltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems mit Bezug auf die Aufstellung der Jahresrechnung, die frei von wesentlichen falschen Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus ist die Schulbehörde für die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich.
Verantwortung der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission
Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Jahresrechnung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorschriften und der Arbeitshilfe für Rechnungsprüfungsorgane vorgenommen. Die Prüfung haben wir so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Jahresrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist.
Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung der Jahresrechnung von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechenden Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden.
Prüfungsurteil
Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2025 abgeschlossene Rechnungsjahr den kantonalen rechtlichen Vorschriften.
Wir bestätigen, dass keine mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbare Sachverhalte vorliegen.
Wir bestätigen, dass ein nach den Vorgaben der Schulbehörde ausgestaltetes internes Kontrollsystem existiert.
Wir beantragen die Jahresrechnung per 31. Dezember 2025 mit Aktiven und Passiven von CHF 10'569'344.64 und einem Reinverlust von CHF 125'751.35 zu genehmigen.
Alterswilen, 18. Februar 2026
Regina Heeb
Benjamin Gaccioli
Marc Mosberger
Stephan Kessler / steffen rausch kessler ag